Wer ist anspruchsberechtigt?
Bezieher von
- Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
- Leistungen nah pensionsrechtlichen Bestimmungen
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
- Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
- Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz 1983
- Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit sowie
- Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen
Diese Personengruppen haben bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen ( Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebende Personen) grundsätzlich Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt.
Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens per 01.01.2006:
- Haushalt mit einer Person: 772,80 Euro
- Haushalt mit zwei Personen: 1.182,71 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 81,00 Euro
Was ist mitzubringen:
- Kopie der aktuellen Nachweise betreffend der Einkommen ALLER im Haushalt lebenden Personen
- Haushaltsbestätigung (bei der Gemeinde)
- (Eine Urkunde oder Bescheinigung über den Verlust des Hörvermögens)